Der Wirtschaftsplan muss die folgenden Basisinformationen beinhalten:
Wie auch die WEG-Jahresabrechnung besteht der Wirtschaftsplan aus den Komponenten Gesamtwirtschaftsplan und den Einzelwirtschaftsplänen, welche den jeweiligen Eigentümern zugeordnet werden.
Eine WEG hat es an sich, dass sie aus mehreren Eigentümern besteht. Dabei werden die Kosten nicht einfach so verteilt. Damit die Kosten gerecht verteilt werden, gibt es Umlageschlüssel. Die bekanntesten Umlageschlüssel sind:
Wichtig zu wissen: Durch Vereinbarung oder Mehrheitsbeschluss können die Wohnungseigentümer abweichende Umlageschlüssel wählen.
Die Jahresabrechnung muss auf den folgenden Bestandteilen bestehen:
WISSENSWERT: Für die Abrechnung ist immer nur das aktuelle Wirtschaftsjahr von Bedeutung. Es dürfen nur solche Geldbewegungen aufgeführt werden, die auch tatsächlich in dem entsprechenden Jahr stattgefunden haben.
WISSENSWERT ist, dass zur Abrechnung der Warmwasserkosten nach Heizkostenverordnung auch die Kosten der Wasserversorgung gerechnet werden. Diesbezüglich haben die Eigentümer ein Wahlrecht, ob und wie die Kosten des Wasserverbrauchs, wozu auch die Verwendung von Zwischenzählern und einer hauseigenen Versorgungsanlage gehören können.
Damit der Verwaltungsbeirat seine Aufgabe erfüllen kann, muss dieser Einsicht in die Verwaltungsunterlagen bekommen. Dies muss ihm die WEG-Verwaltung gewähren, wozu die folgenden Unterlagen gehören:
Altmann & Reiner Immobilien eG
Tradtstraße 27
93437 Furth im Wald
hausverwaltung@altmann-reiner-immobilien.de
Markus Altmann, +49 (160) 30 37 137
Andreas Reiner, +49 (160) 97 99 75 21
Öffungszeiten:
Montag – Donnerstag: 8:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr – 13:00 Uhr
gerne können wir auch einen Termin außerhalb der Geschäftszeiten vereinbaren.